Kostenlose Taxifahrt ins Impfzentrum
Kölnerinnen und Kölnern über 70 Jahren, die Pflegegrad eins oder zwei haben, Grundsicherung beziehen oder Köln-Pass-Inhaber sind, werden die Kosten für eine Taxifahrt ins Impfzentrum und zurück vollständig übernommen.
Wer hat Anspruch auf eine kostenlose Taxifahrt hin und zurück? Inhaber des KölnPasses, Bezieher von Grundsicherung und Personen, die einen Bescheid ihrer Kranken-bzw. Pflegekasse über einen Pflegegrad eins oder zwei haben und 70 Jahre oder älter sind und zwar am Tag des vereinbarten Impftermins.
Wichtig: Die Unterlagen (Köln-Pass, Grundsicherungsbescheid, oder Pflegegrad-Bescheid) müssen mit dem Personalausweis und dem Terminbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung zum Impfzentrum mitgenommen werden. Sie müssen dem Taxifahrer gezeigt und im Impfzentrum vorgelegt werden. Wer noch keinen Pflegegrad-Bescheid hat oder ihn nicht findet, kann ihn bei seiner Kranken-Pflegekasse anfordern. Alternativ zum Personalausweis können auch vorlegt werden: Reisepass, Schwerbehindertenausweis, Versicherungskarte der Krankenkasse oder der Führerschein.
Muss man in Vorleistung treten?
Nein, mit Vorlage der genannten Unterlagen rechnet das Taxiunternehmen direkt mit der Stadt ab. Wichtig: Bei der Taxibestellung muss man als Zielort das Impfzentrum in Deutz angeben. Die Taxizentrale fragt dann nach, ob man „heute einen Termin hat“, einen Köln-Pass, einen Grundsicherungs- oder ein Pflegegradbescheid (eins oder zwei) besitzt und bittet darum, diesen zusammen mit dem Personalausweis und der Terminbestätigung der KV zum Impfzentrum mitzunehmen. Hier lohnt es sich, schon jetzt danach zu suchen und diese für den Impftermin bereit zu legen.
Wie ist der genaue Ablauf, wenn man die Unterlagen mitführt?
Schritt eins: man zeigt dem Taxifahrer die Unterlagen, der dann zum Impfzentrum fährt. Schritt zwei: man bekommt vom Taxifahrer einen Beleg mit der Postleitzahl des Abholortes. Schritt drei: Nach der Impfung gibt man diesen Beleg am Impfzentrum ab und erhält einen Gutschein, auf dem die Postleitzahl des Abholortes geschrieben steht.
Schritt vier: Man gibt diesen Gutschein dem Taxifahrer und wird nach Hause gefahren. Der Taxifahrer kann mit dem Beleg der Hinfahrt und dem Gutschein der Rückfahrt mit der Stadt Köln abrechnen.
Was ist mit Personen, die einen Pflegegrad von drei bis fünf aufweisen oder Personen einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl” (blind) oder „H” (hilflos) besitzen?
Diese können sich den Transport zum Impfzentrum hin und zurück vom Arzt verordnen lassen.
Betreuungspersonen am Impfzentrum unterstützen bei Bedarf und klären eventuelle Probleme.
(Aus der Presseerklärung der Stadt Köln vom 05.02.21)